Seit Anfang 2004 greift die Gesundheitsreform für alle gesetzlich Versicherten
Dabei wurden auch die Krankenfahrten drastisch gekürzt. Für Personen, die darauf angewiesen sind, gibt es aber oft eine Möglichkeit der Beförderung.
Beachten Sie bitte, dass diese Regelungen nur für Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen gelten. Die Krankenbeförderung nach Arbeitsunfällen oder Schulunfällen ist davon unberührt.
Im Folgenden haben wir versucht, die wichtigsten Regelungen verständlich darzustellen. Falls Sie noch Fragen haben, rufen Sie uns bitte an.
Fahrt | Kostenträger | Genehmigung | Zuzahlung | Bemerkung |
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Aufnahmefahrt | Krankenkasse | nicht erforderlich | Ja | |
Entlassungsfahrt | Krankenkasse | nicht erforderlich | Ja | |
Verlegung von Krankenhaus zur Reha | Krankenkasse | nicht erforderlich | Ja | |
vor- oder nachstationäre Behandlung | Krankenkasse | nicht erforderlich | Ja | vorstationär: bis zu 7 Tage vor Aufnahme
nachstationär: bis zu 10 Tage nach Entlassung Behandlung muß mit stationärer Aufnahme in Zusammenhang stehen |
einmaliger Arztbesuch | Krankenkasse | notwendig | Ja | Nur unter oben genannten Voraussetzungen, oder nach Entscheidung der Krankenkasse! Rufen Sie uns bitte an. |
Häufiger Arztbesuch wegen gleicher Erkrankung | Krankenkasse | notwendig | Ja | z. B. Dialyse / Chemo- / Strahlentherapie |
Ambulante Operation | Krankenkasse | nicht erforderlich | Ja | |
Eilfälle | Krankenkasse | Nicht erforderlich | Ja | Schwere gesundheitliche Schäden sind zu befürchten, wenn der Patient nicht unverzüglich medizinisch versorgt wird |
Telefon: 05943 / 505